Auflagen und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19

Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmenden an der Dreizehnten Vollversammlung

Das LWB-Exekutivkomitee hat zentrale Bereiche und Schwerpunkte ermittelt, die es überwachen will, und hat zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflicht und für den Schutz und die Sicherheit aller Teilnehmenden entsprechende Indikatoren formuliert. Hierzu zählen: 

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The venue of the Thirteenth Assembly, Krawkow's premier function center, the ICE Krakow Congress Centre. Photo: LWF/A. Danielsson

The venue of the Thirteenth Assembly, Krawkow's premier function center, the ICE Krakow Congress Centre. Photo: LWF/A. Danielsson

  • Teilnahme der offiziellen Delegierten und Herstellung der Beschlussfähigkeit der Vollversammlung
  • geltende Bestimmungen von Fluggesellschaften, weil mehr als 80 Prozent der Delegierten per Flugzeug anreisen werden 
  • Auflagen und Einschränkungen der polnischen Regierung im Zusammenhang mit COVID-19, zum Beispiel in Bezug auf Impfung, Transit- und Zwischenstopps auf dem Weg sowie mögliche Beschränkungen für Großveranstaltungen
  • mögliche Auflagen bei der Rückkehr in die Heimatländer im Zusammenhang mit COVID
  • Auswirkungen neuer COVID-19-Varianten
  • persönliche Präferenzen und persönliches Sicherheitsgefühl der Teilnehmenden

Es ist davon auszugehen, dass der LWB-Rat auf seiner Tagung im Juni 2022 beschließen wird, ob die Vollversammlung stattfinden kann. Auch wird aktuell eruiert, ob die Vollversammlung insgesamt oder in Teilen online stattfinden kann, wenn sie verschoben oder abgesagt werden muss.  

Wir werden die Teilnehmenden über alle Entscheidungen auf dem Laufenden halten. Bis gegenteilige Entscheidungen gefallen sind, werden alle Vorbereitungen wie geplant weiterlaufen und wir vorerst davon ausgehen, dass eine Vollversammlung in Polen mit allen Delegierten vor Ort stattfinden kann.